Reise- und Vertragsbedingungen

1. Leistungen

Die Ferienwohnungen stehen nur den im Vertrag angegebenen Personen zur Verfügung. Das Empfangen von Besuchern ist nur mit Erlaubnis des Vermieters gestattet. Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit in dem Vertrag bzw. der Reservierungs-bestätigung nichts anderes angegeben ist.

2. Buchung / Zahlung

2.1. Nach Eingang Ihrer Bestätigung und der Anzahlung von 25 % der Gesamtsumme kommt ein für beide Vertragspartner bindender Gastaufnahmevertrag zustande.

2.2. Den Restbetrag (75 %) überweisen Sie bitte 14 Tage vor Anreise an uns.

3.Kurtaxe

3.1. Die Kurabgabe wird nach der Dauer des Aufenthaltes tageweise erhoben. An- und Abreisetag gelten als ein Tag. Berechnungsgrundlage ist der Tagessatz für den Anreisetag.

3.2. Die Kurabgabe beträgt pro Person und Aufenthaltstag 2,50 Euro.

Die Kurabgabe beträgt je Kind ab Vollendung des 6. Lebensjahres und bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres je Aufenthaltstag 1,60 Euro.

Auf Antrag und Nachweis der Voraussetzung erhalten:

a) Personen mit einem Grad der Behinderung ab 80 und den gesundheitlichen Merkmalen AG, BL, B oder H eine Ermäßigung von 0,50 Euro.

b) Kurkarteninhaber können gewährte Eintrittsermäßigungen an kulturellen Veranstaltungen ohne Einschränkungen in Anspruch nehmen.

c) Eine Ermäßigung im Rahmen der Erhebung einer Jahreskurabgebe erfolgt nicht.

Von der Kurabgabepflicht befreit sind:

a) Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres bei Nachweis des Lebensalters,

b) Schwerbehinderte mit einer Behinderung von 100% und deren Begleitpersonen, wobei das Merkzeichen „B“ für ständige Begleitung im Behindertenausweis dokumentiert sein muss,

Weitere Informationen können bei der Kurverwaltung Born eingeholt werden.

3.3. Gegenseitig werden die Kurkarten der Region Fischland/Darß/Zingst und Graal Müritz anerkannt und damit auch die Gewährleistung von nachfolgend aufgelisteten Leistungen für Inhaber dieser Kurkarten: Inhaber von Kurkarten können gewährte Eintrittsermäßigungen an kulturellen Veranstaltungen der jeweiligen Orte ohne Einschränkungen in Anspruch nehmen. Dies gilt auch für Museen und Ausstellungen.

3.4. Die Kurkarten sind im Geltungsbereich mitzuführen und dem Aufsichtspersonal auf Verlangen vorzuzeigen.

4. Rechte und Pflichten

4.1. Bei Abschluss eines Gastaufnahmevertrages verpflichten sich beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

4.2. Der Leistungserbringer ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.

4.3. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, ohne vorherige Stornierung, den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der vom Leistungsträger ersparten Aufwendungen. Dies sind die Kosten für Wäschepaket und Endreinigung.

4.4. Soweit keine andere Nachricht vorliegt, wird eine Anreise in der Zeit von 16.00 bis 18.00 Uhr erwartet. Abweichend ist bei Schlüsselübergabe durch einen Hausmeister- bzw. Reinigungsdienst eine Anreise nach Absprache möglich bzw. über den Schlüsselempfang aus dem Schlüsselkasten. Am Abreisetag hat die Abreise bis 10.00 Uhr zu erfolgen

5. Stornierung

Je nach Datum des Zuganges einer Stornierung werden die nachfolgenden Pauschalsätze berechnet – jeweils in Prozent der gebuchten Übernachtungskosten (ohne Wäsche und Endreinigung).

bis 21. Tag 20 %   |   bis 11. Tag 40 %   |   danach 50 %

Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist das Posteingangsdatum.

Wenn Sie von der bereits gebuchten Reise zurücktreten müssen, sollte dies in Ihrem eigenen Interesse schriftlich geschehen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.

6. Reklamation

6.1. Soweit Störungen auftreten, wenden Sie sich bitte an Herrn Trapp (0152 / 28 46 43 81).